Der Fehler ist auf die unvollständige Bestimmung der Zwischenergebnisse zurückzuführen. Das Teilprodukt 5 ⋅ 8 bleibt unberücksichtigt. | |
In diesem Beispiel resultiert der Rechenfehler aus der nicht stellengerechten Notation der Teilprodukte und der folglich fehlerhaften Verrechnung. | |
Hier wird das Konzanzgesetz des Produktes nicht korrekt angewendet, da Multiplikand und Multiplikator gleichsinng (: 2) anstatt gegensinng verändert werden. | |
Neben der Vernachlässigung der Stellenwertnull (40 ⋅ 60=2.400) bleibt außerdem eine Teilrechnung (2 ⋅ 60) unberücksichtigt, so dass das Produkt nicht korrekt ermittelt werden kann. |