Der Fehler ist auf die unvollständige Bestimmung der Zwischenergebnisse zurückzuführen. Das Teilprodukt 5 ⋅ 8 bleibt unberücksichtigt.

In diesem Beispiel resultiert der Rechenfehler aus der nicht stellengerechten Notation der Teilprodukte und der folglich fehlerhaften Verrechnung.

Hier wird das Konzanzgesetz des Produktes nicht korrekt angewendet, da Multiplikand und Multiplikator gleichsinng (: 2) anstatt gegensinng verändert werden.

Neben der Vernachlässigung der Stellenwertnull
(40 ⋅ 60=2.400) bleibt außerdem eine Teilrechnung (2 ⋅ 60) unberücksichtigt, so dass das Produkt nicht korrekt ermittelt werden kann.